Steuern zahlen war gestern

Steuern zahlen war gestern.

Bring deine Steuern auf Null!

Wir zeigen Dir, wie Du Deine Steuerlast anstatt sie zum Finanzamt zu bringen investierst – damit Deine Steuerlast 6 Jahre lang auf 0,0 reduzierst – und mit dem Invest sogar noch einen positiven Cashflow generierst. Rendite auf Steuern.

Wie geht das?

Die Steuerlast fließt im Normalfall nach erfolgreichen Jahren ab. Sowohl bei Einkünften von Angestellten, als auch bei Unternehmern. Investierst Du diese Steuerlast rechtzeitig in Neubauimmobilien, lassen sich durch die geschickte Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten steuerliche Verluste generieren. Diese heben die Steuerlast vollständig auf. Das Geld wandelt sich damit von einem Abfluss in einen Vermögenswert.

Wir bieten die Möglichkeit, Deine Steuerlast 6 Jahre lang auf 0 Euro zu bringen. Schluss mit dem „verschenken“ von Steuern!

Steuern zahlen war gestern

Steuerrechner:

Wähle deine
jährliche Steurlast

Nötiges Gesamt-Invest
(EK + KFW + Finanzierung)

1.510.000 €

1.885.000 €

2.260.000 €

2.640.000 €

3.015.000 €

3.390.000 €

3.770.000 €

4.145.000 €

4.520.000 €

5.275.000 €

6.030.000 €

6.780.000 €

7.530.000 €

Unterstelltes
Eigenkapital

101.900 €

127.200 €

152.600 €

178.200 €

203.500 €

228.800 €

254.500 €

279.800 €

305.100 €

356.100 €

407.000 €

457.700 €

508.300 €

Steuerlast in den
ersten 6 Jahren

0 €

0 €

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Welche Abschreibungs­möglichkeiten gibt es?

Alte Sonder-AfA

In einem neuen § 7b EStG wurde eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau verankert. Nachdem der Bundestag dafür bereits Ende November 2018 grünes Licht gegeben hatte, ist die Zustimmung des Bundesrats erst im Juni 2019 erfolgt.

Degressive AfA

Die Sonderabschreibung (degressive AfA) für den Wohnungsbau kommt – befristet auf sechs Jahre, ab einem Effizienzstandard 55 und für alle Bauprojekte ab dem 1.10.2023. Das Bundeskabinett hat die Vorschläge von Bauministerin Klara Geywitz für neue Steueranreize beschlossen.

Neue Sonder-AfA

Mit dem JStG 2022 hat der Gesetzgeber die zum 31.12.2021 ausgelaufene Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG reaktiviert. Ab 2023 können damit Neubauprojekte wieder verbessert abgeschrieben werden – sie müssen nun aber gewisse (Energie-)Effizienzvorgaben erfüllen.

Vermittlungsausschuss beschließt Kompromiss beim Wachstumschancengesetz

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 21. Februar 2024 Änderungen zum umstrittenen Wachstumschancengesetz vorgeschlagen. Diese würden zu Entlastungen von 3,2 Milliarden Euro führen.

Das Vermittlungsergebnis enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, wie die

  • Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,

  • Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschafsgüter für 9 Monate,
  • auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70% (ohne Gewerbesteuer),
  • Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.

Außerdem sind u.a. Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems und zum Bürokratieabbauenthalten.

Der Vermittlungsausschuss hat außerdem beschlossen, aus dem Wachstumschancengesetz u.a. die Einführung einer Klimaschutz-Investitionsprämie und die Mitteilungspflichten innerstaatlicher Steuergestaltungen zu streichen.

Im nächsten Schritt stimmt der Bundestag am 23. Februar 2024 über das geänderte Gesetz ab. Damit es in Kraft treten kann, muss ihm auch der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 22. März 2024 zustimmen.

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